Öffentliche Ausschreibung Nr. 12 zum Verkauf eines Grundstückes zur Entwicklung von Baulandgrundstücken
Lerchenweg, OT Abtsdorf
Lage: Lerchenweg, OT Abtsdorf
derzeitige Nutzung: Wald
künftige Nutzung: Bauland
Katasterangaben: Gemarkung Euper, Flur 5, Flurstück 587, Größe: 71 m²
Gemarkung Euper, Flur 5, Teilfläche aus Flurstück 703, Größe: ca. 3.480 m²
Mindestgebot: Verkehrswert lt. Gutachten 63.200 EUR
Neben dem Mindestgebot sind vom Erwerber weitere Kosten zu kalkulieren: Grunderwerbsnebenkosten, Kosten für Vermessung, Gutachten und Parzellierung sowie Erschließung der Baugrundstücke einschließlich Kosten der Waldumwandlung
Hinweis:
Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist zu beachten. Im Umfeld der vorgenannten Flächen sind im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wiederholt archäologische Befunde (hier Teile eines prähistorischen Urnengräberfeldes) zu Tage getreten, ohne dass derzeit verbindlich angegeben werden kann, wie weit sich der archäologisch relevante Bereich ausdehnt. Von der Fläche direkt sind bislang keine archäologischen Funde oder Befunde bekannt geworden. Somit besteht die Möglichkeit der Aufdeckung von archäologischen Funden und Befunden und es besteht eine daraus resultierende gesetzliche Meldepflicht.
Die o. g. Flächen sind entsprechend § 34 BauGB entwickelbar. Es sind 5-6 Parzellen mit einer straßenbegleitenden Wohnbebauung in Ergänzung der bereits bestehenden Bebauung zu entwickeln. Hierzu sind die Flächen entsprechend zu parzellieren und zu erschließen. Die Waldumwandlung ist vom Erwerber für alle Bauparzellen zu beantragen und durchzuführen. Hier ist Kontakt zur Forstbehörde des Landkreises Wittenberg aufzunehmen.
Die entsprechenden Medien müssen auf Kosten des Erwerbers noch erschlossen werden.
Das Grundstück wird nur komplett veräußert (Flurstück 587 und TF aus Flurstück 703). Ein Verkauf erfolgt wie es steht und liegt.
Auflagen:
Die städtebaulichen Vorgaben aus dem Fachbereich Stadtentwicklung vom 11.11.2019 (siehe Anlage) sind zwingend zu beachten.
Innerhalb von 3 Jahren ab Eigentumsübergang sind die o. g. Flächen als Baulandflächen zu entwickeln und zu parzellieren einschließlich Waldumwandlung. Dies wird grundbuchlich gesichert durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung. Ebenfalls erfolgt die Eintragung einer Mehrerlösklausel. Beides kann mit Erfüllung der Auflagen gelöscht werden.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten in Form eines Bieterverfahrens. Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen erfolgt über die prozentuale Wichtung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verkauf. Bei Absage eines bereits ausgewählten Bewerbers rückt der Bewerber mit der nächsthöheren Bewertung nach. Die Lutherstadt Wittenberg ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Ein Verkauf ist grundsätzlich erst nach erfolgtem Stadtratsbeschluss möglich.
Folgende Bewertungskriterien wurden festgelegt:
- Kaufpreis 100 %
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Das Erwerbsangebot mit allen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ist einzureichen bis zum 21.04.2021, 11:00 Uhr, mit deutlicher Kennzeichnung „Gebot für öffentliche Ausschreibung – Grundstück Gem. Euper, Lerchenweg – bitte bis zum Stichtag nicht öffnen“ im verschlossenen Umschlag bei der
Lutherstadt Wittenberg
Fachbereich Öffentliches Bauen (ÖB-1 Bauverwaltung/ Ausschreibungen)
Frau Liebich (Zimmer 2.53)
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
Bei Rückfragen zur Abgabe des Angebotes wenden Sie sich bitte an Frau Haustein oder Frau Gallin unter 03491 421-91510 bzw. 421-91514.
Durch die Übersendung Ihres Angebotes verarbeitet die Lutherstadt Wittenberg Ihre übermittelten personenbezogenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Angebotsvergleich, Vertragsverhandlungen u. a.) auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b der Datenschutzgrundverordnung.
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