Verkauf eines Baugrundstückes ohne Ausschreibung Nr. 4/2
Grieboer Schulstraße I Bundberg, OT Griebo
Lage: Grieboer Schulstraße I Bundberg
derzeitige Nutzung: Wald I Brachfläche
künftige Nutzung: Bauland
Katasterangaben: Parzelle 6 - Gemarkung Griebo, Flur 6, Flurstück 26/11, Größe: 563 m²
Mindestgebot: 25,00 EUR/ m² zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten sowie Kosten einer Waldumwandlung
Die Festsetzungen des B-Planes 02/95 Griebo „Am Walde“ sind zu beachten. Einsichtnahme ist unter www.wittenberg.de/rathaus/stadtentwicklung/stadtplanung/rechtsverbindliche-bebauungsplaene möglich. Abweichend davon soll die Erschließung grundsätzlich über die Grieboer Schulstraße erfolgen. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist im Rahmen der Bauantragstellung einzureichen. In Bezug auf die bestehende Waldbepflanzung ist durch den potenziellen Käufer der jeweiligen Fläche Kontakt zur Forstbehörde des Landkreises aufzunehmen. Die erforderlichen Schritte und Erfordernisse einer Waldumwandlung sind im Vorfeld einer Bauantragstellung abzustimmen. Der Käufer ist im Rahmen der Bebauung für die eigenverantwortlich zu beantragende Genehmigung zur Waldumwandlung und Realisierung ausschließlich selbst verpflichtet.
Hinweis: Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist zu beachten.
Auflagen: Es wird eine Bauverpflichtung eingetragen, d.h. innerhalb von 2 Jahren, ab dem Tag der Eigentumsumschreibung gerechnet, muss mit dem Bau eines Eigenheimes begonnen werden. Dies wird grundbuchlich gesichert durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung. Ebenfalls erfolgt die Eintragung einer Mehrerlösklausel, welche mit Erfüllung der Bauverpflichtung gelöscht werden kann.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verkauf. Die Lutherstadt Wittenberg ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Ein Verkauf ist grundsätzlich erst nach erfolgtem Stadtratsbeschluss möglich.
Folgende Bewertungskriterien wurden festgelegt:
- Kaufpreis 100 %
- Der Verkauf erfolgt grundsätzlich nur an Privatpersonen zur Eigennutzung.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:
- Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten
(Verpfändung der Auflassungsvormerkung). - Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Kaufpreiszahlung eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes.
Nachdem der Notar von der Lutherstadt Wittenberg die Eingangsbestätigung des Kaufpreises erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche
Das Erwerbsangebot mit allen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ist einzureichen bei der Lutherstadt Wittenberg, Fachbereich Gebäudemanagement (GM-1), Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Bei Rückfragen zum Grundstücksverkauf wenden Sie sich bitte an Frau Haustein oder Frau Gallin unter 03491 421-91510 bzw. 421-91514.

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