Bauprojekte

Vorhaben:
Hochwasserschutz in Kleinwittenberg
Kaimauer/ Hochwasserschutzmauer mit
Havarie- und Wartungsweg

Projektbeschreibung
Die Lutherstadt Wittenberg hat sich mit dem neuen Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Lutherstadt Wittenberg 2030“ für neue Leitbilder in der zukünftigen Stadtentwicklung entschieden. Die Entwicklung der elbnahen Gebiete sowohl als Natur- und Landschaftsraum als auch im städtebaulich-urbanen Kontext spiegeln sich dabei im Leitbild „Stadt an der Elbe“ wieder. Um die Stadt wieder stärker mit dem Fluss zu verbinden, soll eine städtebauliche Nachverdichtung an dafür geeigneten Stellen erfolgen.
Das Gebiet am Alten Elbhafen ist eine der wenigen Flächen wo dies möglich ist. Um den notwendigen hochwassertechnischen Schutz gewährleisten zu können, muss die vorhandene Kaimauer zurückgebaut werden.
Am alten Elbhafen in Kleinwittenberg, zwischen der Wasserschutzpolizei bis zur Turnhalle
„Am Elbhafen“, soll eine dauerhafte Hochwasserschutzmaßnahme errichtet werden.
Die Lage an der Elbe gehört zu den prägnantesten Stärken von Kleinwittenberg und bildet zugleich aber ein erhebliches Gefahrenpotential durch Überschwemmung. In Kleinwittenberg stehen Häuser mit sehr repräsentativem Charakter, die zum Teil Villencharakter tragen.
Das Hafengrundstück mit der stark geschädigten Kaimauer ist zurzeit noch als innerstädtische Konversionsfläche ein städtebaulicher Missstand mit außerordentlichen Auswirkungen auf das Stadtbild. Diese elbnahe Brachfläche soll mit der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen das Quartier ergänzen.
Die Kaimauer, die als Ingenieurbauwerk der damaligen Hafennutzung diente, ist in einem maroden Bauzustand und erfüllt damals sowie heute keine Hochwasserschutzfunktion. Von daher sind Hochwasserschutzmaßnahmen zwischen der Wasserschutzpolizei und der Turnhalle „Am Elbhafen“ unbedingt erforderlich.
Ziel der Hochwasserschutzmaßnahme ist es, für künftige Hochwasserereignisse, so wie sie 2002 und 2013 bereits in Wittenberg vorgekommen sind, besser vorbereitet zu sein und solch einen Ausnahmezustand in Zukunft zu vermeiden. Um eine nennenswerte Einschränkung der Überflutungsfläche zu vermeiden und aufgrund der relativ engen Platzverhältnisse, wird der Hochwasserschutz mittels einer Ufermauer realisiert.
Der Rückbau der funktionslosen, sehr maroden Kaimauer und die Errichtung der Hochwasserschutzanlage gewährleistet den umfassenden Hochwasserschutz für das Quartier entsprechend den neusten Erkenntnissen (eine umfangreiche Voruntersuchung lief dazu) sowie die Ufersicherung am Eingang des Hafenbeckens. Zudem wird ein städtebaulicher Missstand behoben.
Die Lutherstadt Wittenberg hat in Kleinwittenberg, im Bereich der Schiffsanleger in der Straße
„An der Elbe“, eine Maßnahme zum Hochwasserschutz abgeschlossen.
Die neue Hochwasserschutzmauer verhindert bei eintretendem Hochwasser die Überflutung Kleinwittenbergs. Die Schutzmauer in diesem hochwassergefährdeten Bereich des Stadtgebietes hat für die Risikovorsorge eine große Bedeutung. Sie schützt das Allgemeinwohl der Menschen sowie die öffentlichen und privaten Güter des gewerblich und wohnlich genutzten Quartiers.
Die Hochwasserschutzmauer schützt aber nicht nur die materiellen Güter; sie stellt auch eine städtebauliche Aufwertung dar.
Zeitraum
Beginn des Vorhabens: 08 / 2019
Ende des Vorhabens: 12 / 2022
Gesamtausgaben
Gesamtausgaben: 4.734.880,05 €
Förderung: Kommunaler Hochwasserschutz im Land Sachsen-Anhalt
Fördermittel: 80% 3.089.254,04 €
Eigenanteil: 20% 772.313,51 €
bewilligte Gesamtausgaben: 3.861.567,55 €
momentane geplante Restsumme:
(in Antragstellung) 873.312,50 €
geplante Gesamtausgaben: 4.734.880,05 €

Vorhaben:
Entkernung und Abriss eines Wohnblockes im Ortsteil Pratau zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion

Projektbeschreibung
Entkernung und Abriss eines Wohnblocks im Ortsteil Pratau zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion
Bei dem genannten Vorhaben handelt es sich um einen leerstehenden Wohnblock in Blockbauweise, Baujahr 1965. Der Block hat 18 Wohnungseinheiten und 1012, 72 m2 Wohnfläche. Aufgrund der Vermietersituation im Umgeld ist mit einer Belegung nicht mehr zu rechnen. Deshalb wird eine Aufwertung durch Sanierung ausgeschlossen.
Die Lutherstadt Wittenberg stellte im Oktober 2020 einen Förderantrag beim LVWA Sachsen-Anhalt über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz.
Vom Landesverwaltungsamt hat die Lutherstadt Wittenberg einen Zuwendungsbescheid vom 23.11.2020 erhalten, für das Vorhaben wurde eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten bewilligt.
Nach der Vergabeverhandlung am 11.05.2021 waren alle Angebotspreise aller Bieter wesentlich höher als die vorliegende Kostenschätzung zur Antragstellung. Dies ist auf Preissteigerungen im Baugewerbe und den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung zurückzuführen.
Änderungsantrag auf Erhöhung der Zuwendung wurde gestellt und wurde im Rahmen der Anteilsfinanzierung am 15.06.2021 zugestimmt.
Gesamtausgaben
Fördermittelbescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 23.11.2020:
Investitionsplan
Bauleistungen: 238.000,00 €
Ingenieurleistungen: 10.500,00 €
Gesamt: 248.500,00 €
Finanzierungsplan
EFRE-Mittel 70 % 173.950,00 €
Eigenmittel 74.550,00 €
Gesamtfinanzierung 248.500,00 €
Förderung: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz (Richtlinie Bodenschutz), Erl. des MULE vom 24.02.2027 - 24.51-67230-Bodenschutz

Vorhaben:
Kirche Straach
Erneuerung der Bleiverglasungen, 3. BA

Förderung der regionalen ländlichen
Entwicklung in der EU-Förderperiode
2014-2020 in Sachsen-Anhalt (ELER)
Projektbeschreibung
In der Kirche Straach befinden sich sechs Teppichornamentfenster mit unterschiedlicher ornamentaler/floraler Einzelscheibenbemalung. Ursprünglich waren es insgesamt acht Teppichornamentfenster, jedoch sind zwei Fenster bereits in der DDR-Zeit durch eine artfremde Verglasung ersetzt worden. Grundrasterung der Teppichornamentfenster sind jeweils Spitzrautenmuster mit umlaufenden Ornamentfriesen aus verschiedenfarbigen Farbgläsern mit vollflächiger Schwarzlotmalerei.
Im Chor befindet sich einen bauzeitliche und gut erhaltene figürliche Glasmalerei aus verschieden-farbigen Echtantikgläsern. Durch Alterung und über alle Flächen gehende Notreparaturen ist die Bleisubstanz stark geschädigt. Bauchungen und Wölbungen sind an allen Fensterflächen deutlich sichtbar, teilweise sind Einzelfelder kurz vor dem Herunterfallen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, da es sich um ein wesentliches Ausstattungsmerkmal des Gesamtraumes handelt und sämtliche anderen Innenausstattungen noch im Original erhalten sind. Ein weiterer Verlust von Glassubstanz würde zu einer wesentlichen Störung des Gesamtbauwerkes führen, wie die beiden notverglasten Fenster deutlich zeigen. Um zukünftige Zerstörungen nach der Restaurierung zu verhindern, sollen feinmaschige Edelstahlschutzgitter, mit Pulverbeschichtung, von außen angebracht werden.
Im 1. Bauabschnitt sind drei Teppichornamentfenster restauriert worden.
Der 2.Bauabschnitt sieht die Restauration von drei weiteren Teppichornamentfenstern vor.
Die noch verbleibenden zwei artfremd verglasten (hier wurden zu DDR-Zeiten Ersatzgläser eingesetzt) sollen nun im 3. Bauabschnitt analog den restaurierten Fenstern wieder hergestellt werden.
Auftragnehmer: Glasmalerei Otto Peters GmbH
Gesamtausgaben
Bau- und Planungskosten: 42.500 € (dritter von drei Bauabschnitten)
Förderung 75%

Vorhaben:
Baumaßnahme Ersatzneubau
Grundschule "Katharina von Bora"

Pratauer Lindenstraße 31
06888 Lutherstadt Wittenberg,
OT Pratau
Zeitraum
Baubeginn: 07 / 2020
Fertigstellung 09 / 2021
Projektbeschreibung
Südlich des Wittenberger Stadtgebietes wurde im Jahr 1979 im Ortsteil Pratau auf der südlichen Elbseite ein Schulgebäude des Typs „Erfurt“ in Plattenbauweise errichtet und bot ausreichend Platz für zehn Klassenstufen. Heute befindet sich nur noch die 1-zügige Grundschule „Katharina von Bora“ im Schulgebäude und nutzt nur etwa die Hälfte der vorhandenen Fläche innerhalb des Gebäudes. Für den Bestandsbau besteht erheblicher Sanierungs- und Instandhaltungsaufwand. Um den heutigen Anforderungen an energieeffizientes, nachhaltiges und barrierefreies Bauen zu genügen und um dies im Zusammenhang mit einem flächenoptimierten Grundriss zu realisieren, wurde ein Ersatzneubau als einzig sinnvoll erachtet. Der auf dieser Grundlage erarbeitete Gebäudeentwurf sieht einen Neubau auf dem Gelände der Schule vor. Dieser komprimiert die Nutzfläche auf ein angemessenes Maß. Durch seine kompakte Form und die verwendeten Baumaterialien erhöht sich die Energieeinsparung. Als ebenerdiger, eingeschossiger Baukörper ist der neue Schulbau barrierefrei.
Für diese Baumaßnahme wurde im Mai 2018 durch die Lutherstadt Wittenberg der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Investitionen aus dem Programm STARK III – ELER-Richtlinie bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht. Mit Datum vom 15.07.2019 wurde die Fördermaßnahme bewilligt. Die öffentliche Übergabe des FM-Bescheides durch das Ministerium für Finanzen an die Lutherstadt Wittenberg fand am 28.08.2019 am Standort der Grundschule in Pratau statt.
Auf der Grundlage des genehmigten Fördermittelantrages wird das Bauvorhaben nun wie folgt umgesetzt:
Der Ersatzneubau gliedert sich in zwei Baukörper, die über ein Verbinder-Bauteil (Foyer und Aula) zusammen gehalten werden. Der hierdurch entstehende Vorhof weist mit soghafter Wirkung den Weg zum Haupteingang, es entsteht eine einladende Eingangssituation sowohl für die Schul- und Hortnutzung als auch für Veranstaltungen in der Aula. Der Eingangsbereich vermittelt so zwischen den drei von hier aus erschlossenen Nutzungen: Grundschule, Aula und Hort. Ein auf direktem Weg zugänglicher Sanitär-Kern steht für alle Nutzungen zur Verfügung.
Die Grundschule bietet für 130 Schüler fünf Klassenräume, einen Fachunterrichtsraum sowie zwei Lernkabinette und verfügt über die zugehörigen Lehrer- und Personalräume. Der Hort besitzt eine Kapazität für 80 bis 85 Kinder und ist entsprechend mit vier Gruppenräumen und einem Hortleiterraum ausgestattet. Der Mehrzweckraum (Aula) ist Teil des Verbinders und ist zugleich räumlich-funktional an die Verteilerküche und einem Stuhllager auf der Hortseite angeschlossen.
Das Bestandsgebäude wird nach Fertigstellung des Ersatzneubaus keine weitere Nutzung erfahren, es soll zunächst gesichert, kurz- bis mittelfristig aber abgetragen werden. Diese Maßnahme ist nicht im FM-Umfang enthalten.
Gesamtausgaben
Baukosten: 2.871.907,70 €
Förderung: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III-ELER-Richtlinie)
Fördermittel: 75 % 2.144.462,03 €
Eigenmittel: 25 % 714.820,69 €
Förderfähige Ausgaben: 2.859.282,72 €
Nicht förderfähige Ausgaben: 12.624,98 €
Gesamtsumme Vorhaben: 2.871.907,70 €

Vorhaben:
Umsetzung von ELER Mitteln
für Schulen

Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikations- technologien (IKT) der Grundschule Nudersdorf
Projektbeschreibung
Die Stadt Wittenberg hat unverzüglich auf das neue Förderprogramm im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und ihres Einsatzes an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt reagiert.
Hierbei stehen 10 Millionen Euro ELER-Fördermittel, finanziert aus Mitteln der EU sowie dem Land Sachsen- Anhalt, bis zum Ende der Förderperiode am 31.12.2023 zur Verfügung. Die Maximalfördersumme je Schule beträgt hierbei 238.000 Euro brutto.
Voraussetzung für die Subventionierung ist das erfolgreiche Absolvieren des Vorverfahrens,
in diesem sind die medienpädagogischen und technischen Konzepte sowie der Nachweis der Bestandssicherheit der Grundschule Nudersdorf positiv bewertet worden.
Gesamtausgaben
Inzwischen liegen die Förderbescheide vor, daraus ergibt sich eine Maßnahme in folgender Höhe:
Hier: Grundschule Nudersdorf
Umfang der Maßnahme: 69.724 €
für Server-und Netzwerktechnik, PC-Technik, interaktive Tafeln

Vorhaben:

Nördliche Wallanlagen am Schwanenteich, Lückenschließung der Wallanlage zwischen Bürgermeisterstraße und Neustraße
Zeitraum
01.12.2017 – 30.09.2020
Projektbeschreibung
Die historische Altstadt Wittenbergs ist von einem, aus ehemaligen preußischen Festungsanlagen hervorgegangenen grünen Ring, den Wallanlagen, umgeben. Diese Parkanlagen nehmen im gesamtstädtischen Kontext betrachtet eine Schlüsselrolle bei der Festigung des unverwechselbaren Profils der Altstadt Wittenbergs ein. Sie bilden die wichtigste und uneingeschränkt erhaltenswerte Grünanlage der Innenstadt und sind durch die kurzen Entfernungen bildprägend für die Reformations- und UNESCO-Weltkulturerbestätten. Die Wallanlagen stellen das unmittelbare Wohnumfeld der Bewohner der Altstadt, die aufgrund ihres mittelalterlichen Stadtgrundrisses wenig Grün aufweist, dar und tragen somit erheblich zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt bei. Sie übernehmen wichtige Funktionen hinsichtlich Erhöhung der Lebensqualität, der Naherholung hinsichtlich Freizeit, Sport, Spiel oder Veranstaltungen, des Tourismus, des Naturschutzes und Klimaschutzes. Bereits seit vielen Jahren ist die Lutherstadt Wittenberg um deren Wiederherstellung und Aufwertung bemüht. Das Stadtumbaugebiet der Altstadt ist dauerhaft und prioritär als Aufwertungs- und Modernisierungs-schwerpunkt im integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt verankert. Die Hervorhebung und Profilierung der Grün- und Freiräume, insbesondere die der Wallanlagen, und eine daraus resultierende bessere Nutzung der vorhandenen Freiraumpotenziale ist ein Kernziel der Wittenberger Entwicklungsstrategie.
Während in den südlichen Wallanlagen in den letzten Jahren Maßnahmen zur Neugestaltung realisiert werden konnten, bestehen in den nördlichen Wallanlagen erhebliche Defizite. Im betreffenden Vorhabengebiet des Schwanenteiches ist spürbar ein Verlust der Aufenthaltsqualität zu verzeichnen, obwohl dieser Bereich durch die große und innenstadtnahe Wasserfläche sowie den alten und wertvollen Baumbestand ein erhebliches Potential aufweist. Insbesondere das Nordufer des Schwanenteiches ist durch eine unschöne Böschung mit einer desolaten Mauer geprägt. Die Bepflanzung auf der Böschung ist unattraktiv, teils dicht und beeinträchtigt damit das Sicherheitsgefühl. Der Aufwuchs im Uferbereich behindert vor allem in den Sommermonaten die Sichtbeziehungen zu den von hier ursprünglich vorhandenen zahlreichen Sichtbeziehungen zu stadthistorisch wichtigen Gebäuden in der Innenstadt (Stadtkirche, Katholische Kirche, Neues Rathaus/ Ehem. Kavalierskaserne, Melanchthongymnasium) und Parkbauten innerhalb des Anlagenteils (Treppenanlage am Südufer mit Pergola, Sitzrondelle). Insgesamt ist die Erlebbarkeit des Schwanenteiches mit einer für die Wallanlagen einmalig großen Wasserfläche leider sehr durch ein schmales Ufer, Wildaufwuchs von Sträuchern und Bäumen und ein altes Geländer gemindert. Die historischen Sitzrondelle unmittelbar am Wasser sind schlecht zugänglich und bedürfen einer Erneuerung. Ein historisch vorhandener Sitzplatz auf der Ostseite fehlt komplett. Das aus den 1920er Jahren stammende originale Wegenetz ist bis heute weitgehend erhalten, befindet sich jedoch in desolatem Zustand und ist nicht barrierefrei. In Zugangsbereichen mit stärkerem Geländegefälle kommt es durch fehlende Querrinnen und Befestigungen immer wieder zu Ausspülungen. Einige Wege wurden in der Vergangenheit unverhältnismäßig verbreitert, andere Wegeverbindungen und eine Treppe wiederum zurückgebaut.
Mit Qualifizierung der Antragsunterlagen wurden die notwendigen Gesamtkosten für das bauliche Vorhaben vertiefend geprüft. Um die Wegeverbindung am Schwanenteich als Lückenschluss zwischen den Anlagenteilen Amselgrund (Neustraße) und Bereich der ehemaligen Kavalierskaserne (Bürgermeisterstraße) realisieren zu können, müssen vorab wesentliche bauliche Voraussetzungen geschaffen werden. Dies betrifft vordergründig eine notwendige Sanierung der vorhandenen sehr desolaten Mauer einschließlich Böschung auf der Nordseite des Schwanenteiches. Dies betrifft ebenfalls eine über 3 m hohe Natursteinmauer am ehemaligen Standort der Transformatorenstation im Südwesten des Bereiches und eine niedrige Mauer auf der Südseite zum Abfangen der Rasenböschungen. Die Erneuerung der Mauern, ohne die ein Wegebau unmittelbar am Böschungsfuß nicht sinnvoll wäre, nimmt einen erheblichen Kostenfaktor ein. Weiterhin soll das Ziel einer für alle Besucher erlebbaren Wasserfläche umgesetzt werden, womit jedoch umfangreiche Arbeiten im Uferbereich erforderlich werden. Da die Uferbereiche unmittelbar angrenzen, stehen diese Maßnahmen im engen Zusammenhang mit den Wegebaumaßnahmen und müssen vorab oder zumindest parallel dazu realisiert werden.
Es ist Ziel, den gesamten Bereich wesentlich offener und attraktiver zu gestalten und das Thema Wasser stärker in das Bewusstsein und die Erlebbarkeit für die Menschen einzubeziehen. Einwohner und Touristen der Lutherstadt sollen diesen Parkanlagenteil überhaupt wieder nutzen und die Wallanlagen für sich und damit aber auch die Altstadt wiederbeleben.

Vorhaben:
STEK-Fortschreibung mit Schwerpunkt Umwelt- und Klimaschutz

Zeitraum
31.08.2017 – 30.09.2019
Projektbeschreibung
Das neue Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2017+ (ISEK) betrachtet die Gesamtstadt in ihren räumlichen und funktionalen Zusammenhängen und entwickelt sowohl für den Zentralen Ort als auch für die einzelnen Ortschaften tragfähige Perspektiven. Diese bilden die Grundlage für strategische Entscheidungen zur Stadtentwicklung im Planungshorizont bis 2030. Die Leitbilder wurden aktualisiert und anpasst, neue Ziele gesetzt, Handlungsfelder festlegt und Umsetzungsinstrumente bestimmt. Ziele und Handlungsfelder aus den städtebaulichen Rahmenplanungen für die festgesetzten Gebietskulissen der Städtebauförderung wurden ebenso aktualisiert und fortschreibt, den einzelnen Handlungsfeldern und Maßnahmen zuordnet und diese so aufbereitet, dass sie den Anforderungen der Städtebauförderung sowie weiterer relevanter Förderprogramme genügen. Des Weiteren wurde eine enge Verzahnung des ISEKs mit den Themen Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit herstellt.
Das ISEK der Lutherstadt Wittenberg soll für jedermann nachvollziehbar sein sowie mit seinen Fachkapiteln und den entsprechenden Analyseergebnissen, Handlungsempfehlungen, Zielen, Maßnahmen und dem Leitbild in Text und Bildern bzw. Plänen allgemein verständlich und übersichtlich in einem farbigen Ergebnisbericht und einer Kurzfassung zur Verfügung stehen. Es soll einen knappen, aber thematisch vollständigen Überblick über die Eckpunkte der Stadtentwicklung geben. Das ISEK bringt die sektoralen oder teilräumlichen Aussagen zusammen zu einem widerspruchsfreien Gesamtkonzept.