Rahmenpläne I Dorferneuerung
Rückfragen an:
Fachbereich Stadtentwicklung
Sachgebiet Stadtplanung
Janine Stiller
Tel.: 03491 421-91311
E-Mail: janine.stiller@wittenberg.de
Städtebauliche Rahmenpläne der Lutherstadt Wittenberg
Der städtebauliche Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument. Auf Grundlage einer umfassenden Analyse steckt der Rahmenplan Entwicklungspotentiale eines Stadtteils ab und zeigt Perspektiven für dessen zukünftige Nutzung in groben Zügen auf. Ein Rahmenplan entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit. Die plangrafischen Darstellungen und textlichen Erläuterungen dienen der vereinfachten Darstellung von zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Erarbeitung der städtebaulichen Rahmenpläne leitet sich aus den strategischen Aussagen des Stadtentwicklungskonzepts ab. Rahmenpläne werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet und sind hilfreich bei Verfahren der Investorensuche.
Städtebauliche Rahmenplanung "Lindenfeld" I Beschluss am 28.03.2018
Städtebauliche Rahmenplanung "Wittenberg West" I Beschluss am 25.01.2012
Städtebaulicher Rahmenplan "Am Trajuhnschen Bach" I Beschluss am 25.08.2008
Städtebauliche Rahmenplanung "Lerchenberg" I Beschluss am 18.06.2003
Link zur Erhaltungssatzung und Gestaltungssatzung
Integrierte Handlungskonzepte der Lutherstadt Wittenberg
Im Jahr 1999 wurde das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt ins Leben gerufen, um sozialer Erosion, räumlicher Segregation, überforderten Nachbarschaften und der Gefahr von gewaltförmigen gesellschaftlichen Konflikten entgegenzuwirken. Als Fördergebiete sollten Stadtquartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf ausgesucht werden, die auf Grund ihrer sozialen Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation in ihren Entwicklungschancen besonders benachteiligt sind. Grundlage zur Gebietsabgrenzung und Aufnahme in das Förderprogramm Soziale Stadt ist ein Integriertes Handlungskonzept, dass die vorhandenen Missstände umfassend analysiert und Wege zu deren Beseitigung aufzeigt, Kommunikations- und Koordinationsprozesse zwischen den Akteuren vor Ort und der Verwaltung anstößt sowie Maßnahmen und Projekte für die Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit vorschlägt, welche die sozial-, beschäftigungs-, bildungs-, umwelt- und kulturpolitischen Anforderungen gleichermaßen erfüllen. Ziel ist die Stärkung nachhaltiger Strukturen sozialer Integration und räumlicher Vernetzung, um die betroffenen Stadtquartiere zukunftsfähig zu machen.
Integriertes Handlungskonzept "Wittenberg West" - Gebietsabgrenzung I Beschluss am 25.01.2012
Integriertes Handlungskonzept "Trajuhnscher Bach I Lerchenberg" - Gebietsabgrenzung / Beschluss am 23.02.2011
Dorferneuerung
Die Ortschaften außerhalb der Kernstadt von Wittenberg sind keine bzw. umfassen keine Stadtumbaugebiete. Dennoch besteht auch in diesen Siedlungsstrukturen ein Handlungsbedarf zur Anpassung an die Herausforderungen des demografischen Wandels, der wirtschaftlichen Entwicklungen und zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Eine integrierte und harmonische Entwicklung alle Stadtbereiche erfordert den Einsatz öffentlicher Investitionen sowie die Aktivierung von geeigneten Fördermöglichkeiten auch für und durch die Ortschaften.
Hauptinstrument der Förderung zur Finanzierung wichtiger dörflicher Entwicklungsvorhaben war bislang die Dorferneuerung. In den vergangenen zwei Jahrzehnten sind in mehreren Ortschaften Vorhaben der Dorferneuerung durchgeführt wurden (u. a. Straßensanierung, Sanierung von Gemeinweseneinrichtungen, Freiraumgestaltungen, Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur).
In Sachsen-Anhalt wird die Dorferneuerung als Instrument der Landesentwicklung auf Grundlage der Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepte (ILEK) fortgeführt. Nach Auslaufen der Dorferneuerung werden nur noch die nach 2009 zu Wittenberg eingemeindeten Ortschaften und ihre Ortsteile (Kropstädt, Boßdorf, Straach) aus dem ELER- (Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes) - bzw. LEADER-Programm gefördert. Das Programm wird mit einem hohen Anteil aus EU-Mitteln gestützt. Dabei werden nicht nur städtische Maßnahmen gefördert. Auch private Eigentümer haben die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen. Voraussetzung ist eine förmlich bei der Stadtverwaltung (Fachbereich Stadtentwicklung) zu stellende Voranfrage.
Die aktuelle Förderperiode endet in 2013. Eine weitere Förderperiode ist für 2014 - 2020 vorgesehen.
Maßnahmen der Dorferneuerung 2012:
- Sanierung der westlichen Scheune auf dem Gutshof-Gelände in Kropstädt
- Rückbau eines Wohnhauses in Boßdorf, Weddiner Straße
- Sanierung Gemeinwesenzentrum Kropstädt, 1. Bauabschnitt
Maßnahmen der Dorferneuerung 2013 zur Förderung angemeldet:
- Gemeinwesenzentrum Kropstädt, 2. Bauabschnitt
- Fortsetzung der Arbeiten an der östlichen Scheune in Kropstädt
- Sanierung des Dorfteiches Kropstädt mit Schaffung von Aufenthaltsbereichen
Private Maßnahmen:
- Sanierung der Kirche Kropstädt