Flächennutzungsplanung
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als vorbereitender Bauleitplan die sich aus dem Stadtentwicklungskonzept ergebene Art der Bodennutzung (u.a. für das Wohnen, das Arbeiten, den Gemeinbedarf, die technische Infrastruktur, den Verkehrs usw.) für das gesamte Gemeindegebiet dar.
Ausgangssituation:
Die Lutherstadt Wittenberg verfügt seit dem 10.06.2004 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan über das Gemeindegebiet in seinen damaligen Grenzen.
Mit den Gebietsänderungsvereinbarungen sind seitdem acht weitere Ortschaften zum Stadtgebiet hinzu gekommen, wodurch sich dieses mehr als verdoppelt hat: Nudersdorf und Schmilkendorf [2005], Griebo [2008], Abtsdorf und Mochau [2009], Boßdorf, Kropstädt und Straach [2010].
Für die Ortschaften Abtsdorf, Boßdorf, Kropstädt, Mochau, Nudersdorf und Straach liegen rechtswirksame Flächennutzungspläne vor. Die Ortschaften Griebo und Schmilkendorf verfügen über keine rechtswirksamen Flächennutzungspläne.
Neuaufstellung eines gesamtstädtischen Flächennutzungsplans:
Die veränderte Gebietskulisse der Lutherstadt Wittenberg erfordert eine gesamtstädtische Überprüfung und Überarbeitung der städtebaulichen Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes einschließlich der bestehenden Flächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden: Die Darstellungen der vorhandenen Flächennutzungspläne müssen den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde angepasst werden. Für die Ortschaften ohne Flächennutzungsplan gilt es erstmals eine konkrete Vorgabe für die zukünftige Inanspruchnahme der Flächen herauszuarbeiten.
Im Jahr 2009 wurde folglich der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (Beschluss-Nr. I/425-54-09, 20.05.2009) gefasst. Die bisher genehmigten Flächennutzungspläne werden mit Inkrafttreten des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans durch diesen ersetzt und verlieren damit ihre Gültigkeit.
Flächennutzungsplan
begleitende Konzepte zur Erfassung und Bewertung von Flächenpotentialen im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg
Die Lutherstadt Wittenberg spricht sich für eine nachhaltige Stadtentwicklung und ein nachhaltiges kommunales Flächenmanagement aus. Es wird darauf abgezielt, die vorhandenen Nutzungsstrukturen in der Stadt zukunftsträchtig zu entwickeln bzw. anzupassen. Neue Flächennutzungsvorhaben werden daher bewusst gelenkt und vorhandene Nutzungskonflikte im Stadtgebiet gilt es langfristig zu lösen. Die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr ist hierbei zugunsten eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden zu vermeiden. Die begrenzt verfügbaren Flächenressourcen in der Stadt sollen umweltschonend und effizient genutzt werden. Natur und Landschaft gilt es zu schützen und qualitativ weiterzuentwickeln.
Vor diesem Hintergrund drängen sich in Wittenberg derzeit insbesondere vier Themen auf, die im Sinne eines nachhaltigen Flächenmanagements zu hinterfragen sind: Bestands-/Entwicklung der Garagenstandorte und Kleingärten, Standortprüfung von Bauschuttrecyclinganlagen sowie die Freiraumentwicklung mit dem Schwerpunkt Kompensationsflächen(-kataster). Mithilfe von Standortuntersuchungen und Entwicklungskonzepten sollen die Themen näher behandelt werden, um eine Entscheidungsgrundlage für das Handeln der Verwaltung für die die zukünftige Entwicklung der Stadt und spezifischen Standorten vorliegen zu haben.

Gefördert wird die Erstellung der Konzepte durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt REGIO).
Das Vorhaben beinhaltet zwei geförderte Projekte:
Projekt I: „Erfassung und Bewertung von Flächenpotentialen im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg“
Laufzeit: 15.09.2016 – 31.12.2017
zugehörige Konzepte:
- Konzept „Kleingartenkonzeption der Lutherstadt Wittenberg“
- Konzept „Garagenstandortkonzeption der Lutherstadt Wittenberg“
- Konzept „Konzept zur Steuerung der Ansiedlung von Bauschuttrecyclinganlagen in der Lutherstadt Wittenberg“
Projekt II: „Erarbeitung eines Freiraumentwicklungskonzeptes mit der Zielrichtung eines Kompensationsflächenkatasters“
Laufzeit: 02.06.2017. – 31.05.2018
Für die Garagen- und Kleingartenstandorte soll jeweils abschließend ein Bericht vorliegen, der für jeden Standort eine Analyse zum Bestand sowie Vorschläge zu den strategischen, städtebaulichen Zielen und Empfehlungen für die Darstellung im Flächennutzungsplan erörtert. Es sollen zudem Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung erarbeitet sowie der zugehörige Zeitrahmen dargelegt werden.
Im Konzept zur Steuerung der Ansiedlung von Bauschuttrecyclinganlagen soll überprüft werden, ob im Flächennutzungsplan geeignete gewerbliche Bauflächen in ausreichendem Maße dargestellt sind, vorhandene Standorte planungsrechtlich gesichert werden können oder ob innerhalb einer Standortalternativenprüfung für die industrietypischen Anlagen entsprechende Flächenausweisungen empfohlen werden, die im Entwurf des Flächennutzungsplanes der Lutherstadt Wittenberg darzustellen sind.
Mit dem Freiraumkonzept mit der Zielrichtung eines Kompensationsflächenkatasters soll ein (fortschreibbares) Konzept erarbeitet werden, welches für die kurz- und langfristig anfallenden naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der künftigen Bauleitplanung und vorhabenbezogenen Flächeninanspruchnahmen einen landschaftsplanerisch begründeten Flächenpool enthält. Kompensationsmaßnahmen sollen hierbei gezielt und sinnvoll in einen großräumigen Zusammenhang gebracht und somit Synergieeffekte durch die Vernetzung bestehender Biotope und Landschaftsstrukturen erzeugt werden.
Ansprechpartnerin:
Lutherstadt Wittenberg
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung
- Stadtplanung -
Frau Jana Hildebrand
Tel.: +49 3491 421-91312
E-Mail: jana.hildebrand@wittenberg.de
Rechtswirksame Flächennutzungspläne
Flächennutzungsplan der Lutherstadt Wittenberg
in Kraft seit 10.06.2004
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Flächennutzungsplan Kropstädt
in Kraft seit 26.03.1993
Flächennutzungsplan Euper I Abtsdorf
Flächennutzungsplan Mochau
Flächennutzungsplan Boßdorf
Flächennutzungsplan Straach
Flächennutzungsplan Nudersdorf