Bebauungsplanung
Auf diesen Seiten erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen oder sonstigen Satzungen der Stadt. Sie bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben in diesen Plangebieten.
Zu den herkömmlichen Bebauungsplanverfahren, mit denen die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung ihrer Flächennutzungsplanung sicherstellt, kommen vorhabenbezogene Bebauungspläne, die der Realisierung bestimmter investiver Vorhaben dienen.
Die Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).
Verfahrensablauf
Dauer in der Regel 9 Monate
Aufstellungsbeschluss
Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit dem im Stadtrat gefassten Aufstellungsbeschluss. Dieser ist jedoch keine Voraussetzung für eine formale Rechtmäßigkeit.
Vorentwurf
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Mit der Unterrichtung über die Ziele und Zwecke der Planung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen besteht zu einem frühen Stadium der Planung Gelegenheit zur Einflussnahme und Einbindung in den Planungsprozess für Behörden und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. In den öffentlichen Sitzungen des Bauausschuss werden über die frühzeitigen Beteiligungen der Verfahren informiert. Die Planungsabsichten und die Fristen zur Einsichtnahme werden im Amtsblatt und im Internet unter Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung bekanntgemacht. Im Rahmen der gesetzlichen Internetveröffentlichungspflicht ist der Link über die Anwendung „GDI in Kommunen“ im Geoportal und über das Thema Bauleitplanung des Sachsen-Anhalt Viewer erreichbar.
Entwurf
Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung fließen in die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes ein. Der Stadtrat beschließt den Entwurf in öffentlicher Sitzung.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes liegen im Bürgerbüro (Neues Rathaus) zu den Dienstzeiten für die Dauer eines Monats (mindestens für 30 Tage) öffentlich aus. Die Fristen zur Einsichtnahme einschließlich der Planungsunterlagen werden im Amtsblatt und im Internet unter Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung sowie über das Geoportal des Landes Sachsen-Anhalt und dem Sachsen-Anhalt-Viewer bekanntgegeben. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind die Entwurfsplanungen ebenfalls zur Stellungnahme vorzulegen.
Abwägung
Die während der öffentlichen Auslage geäußerten Belange der Bürgerinnen und Bürger sowie die Belange der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind im Planungsprozess zu berücksichtigen. Private und öffentliche Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Abwägungsergebnis ist vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Satzung
Der Bebauungsplan wird durch den Stadtrat in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Lutherstadt Wittenberg stehen unter Rechtsverbindliche Bebauungspläne zur Einsichtnahme zur Verfügung.