Belastbare Aussagen zur Grundsteuer erst ab 2024 möglich
Gemäß dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) werden die Grundsteuern ab dem Jahr 2025 nach neuen Regeln erhoben.
Die Grundsteuer ist von den Eigentümer*innen von Grundbesitz zu zahlen. Das bisherige dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer bleibt dabei erhalten. Der bisherige Einheitswert wird jedoch ab 01.01.2025 durch den Grundsteuerwert ersetzt. Zur Ermittlung des Grundsteuerwertes bedarf es zuvor einer Erklärung beim Finanzamt, wozu die Behörde im letzten Jahr alle Grundstückseigentümer*innen schriftlich aufgefordert hatte. Diese Erklärung ist nach Fristverlängerung bis zum 31.01.2023 elektronisch über das Online-Portal „ELSTER“ beim Finanzamt Wittenberg einzureichen.
Die Bürger*innen, welche die Daten für die Grundsteuerreform bereits an das Finanzamt übermittelt haben, bekommen sukzessive die neuen Grundsteuermessbescheide übermittelt. Diese gelten ab dem 01.01.2025. Die Lutherstadt Wittenberg kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Auskunft darüber geben, welche Grundsteuer ab 2025 durch die Bürger*innen zu entrichten ist, da noch nicht feststeht ob sich die Steuerhebesätze der Stadt – Grundsteuer A und B – verändern.
Durch die Grundsteuerreform sollen durch die Kommunen keine zusätzlichen Erträge generiert werden, sondern deren Ertragsniveau vielmehr annähernd gleich bleiben. Dafür soll die Grundsteuer gerechter auf die Grundstückseigentümer verteilt werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung können erst im kommenden Jahr belastbare Aussagen zur Entwicklung der Hebesätze und somit zur Höhe der Grundsteuer ab 2025 getroffen werden. Die Lutherstadt Wittenberg bittet ihre Bürger*innen daher, aktuell von Anfragen abzusehen.