Beschlussfassung des Bauausschusses im schriftlichen Umlaufverfahren für städtebaulichen Vertrag
Durch die Rundverfügung „Sitzungen in den kommunalen Gremien unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage“ des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.03.2020 können in den Städten und Gemeinden dringende Entscheidungen ausnahmsweise in einem vereinfachten schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen werden.
Basierend auf dieser Regelung wird die Beschlussfassung des Bauausschuss der Lutherstadt Wittenberg über die Vorlage BV-053/2020 per Umlaufverfahren erfolgen. Mit diesem Vorgehen soll der städtebauliche Vertrag zwischen der Lutherstadt Wittenberg und der WIPRO Gesellschaft für Projektentwicklung und Erschließungs-mbH zur Durchführung von Artenschutzmaßnahmen zum Abschluss gebracht werden.
Der Investor beabsichtigt südlich des Wohngebietes am Teucheler Weg weitere Wohnbauflächen zu entwickeln. Dafür sind artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Zauneidechsen, Brutvögel und weitere Tierarten erforderlich. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen soll der Investor vertraglich verpflichtet werden. Für die Lutherstadt Wittenberg entstehen aus dem städtebaulichen Vertrag keine finanziellen Aufwendungen.
Die Stadtverwaltung erarbeitet derweil den dazugehörigen Bebauungsplan N4 „Teucheler Kaserne“ Teilplan D, um das notwendige Baurecht für das Vorhaben herstellen zu können.
Alle Dokumente der Beschlussvorlage BV-053/2020 sind online im Ratsinformationssystem zu finden: www.ratsinfo.wittenberg.de