Standesamt
Lutherstadt Wittenberg
Der Oberbürgermeister
Standesamt
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.: 03491 421-91035 (Hotline)
Fax: 03491 421-91046
E-Mail: standesamt@wittenberg.de
im Erdgeschoss in den Räumen 1.50 bis 1.53
Unsere Öffnungszeiten:
Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie sind Urkundenanforderungen nur in schriftlicher Form an das Standesamt zu stellen.
Wir sind zuständig für Beurkundungen von:
- Geburten (einschließlich Vaterschaftsanerkennung bei Neubeurkundungen)
- Sterbefällen
- Eheschließungen
Für Beantragungen von Urkunden und die Beantwortung von Fragen können Sie uns gerne anrufen oder eine E-Mail an standesamt@wittenberg.de schreiben.
Weiterhin gehören zu unseren Aufgaben:
- Namensänderungen lt. Personenstandsgesetz (PStG)
- Namenserklärungen Spätaussiedler
- Kirchenaustritte (Gebühr von 30,00 Euro)
- Ausstellen von Urkunden aus den Personenstandsbüchern
Bitte erfragen Sie hierzu vorab telefonisch die vorzulegenden Urkunden und/oder anderen Unterlagen sowie die Gebühren. Zum Beispiel kann ein Kirchenaustritt nur im Standesamt des Hauptwohnsitzes erklärt werden und es sind der Personalausweis, die Geburtsurkunde bei Ledigen und die Eheurkunde bei Verheirateten mitzubringen.
Heiraten in der Lutherstadt Wittenberg
Zu den angenehmsten Aufgaben des Standesbeamten gehören zweifellos die Eheschließungen im Alten Rathaus. Das Trauzimmer des Alten Rathauses ist geschmackvoll eingerichtet und bietet Ihnen die entsprechende Atmosphäre für den schönsten Tag Ihres Lebens. Es stehen Ihnen 30 Plätze für Ihre Gäste zur Verfügung.
Eheschließungen werden von montags, mittwochs und freitags zu den Dienstzeiten des Standesbeamten vorgenommen. Für Eheschließungen am Samstag (in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr; Zusatzgebühr in Höhe von 100,00 Euro) bitten wir um rechtzeitige Terminabsprache.
Informieren Sie sich bitte bei uns zu den für Ihren Termin geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie Festlegungen bzgl. Corona, die aktuellen Schwankungen unterliegen.

Die Voraussetzung für eine standesamtliche Eheschließung ist die Anmeldung. Diese erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Dazu sollten, wenn es geht, beide Antragsteller persönlich im Standesamt erscheinen. Ist einer der Partner verhindert, besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten durch eine standesamtliche Vollmacht (Beitrittserklärung) die Anmeldung allein vornimmt. Diese Vollmacht erhalten Sie im Standesamt auf Anforderung.
Die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Urkunden und Dokumente sind sehr individuell. Bitte klären Sie die Erfordernisse vorab telefonisch oder unter o. g. Mailadresse. Bei der Anmeldung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Sind diese erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden und zwar entweder bei dem Standesamt, wo die Eheschließung angemeldet wurde, oder (auf Wunsch) bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland.
Eine Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig und wird ganzjährig angenommen.
Im laufenden Jahr ab Anfang Oktober, in der Regel ab dem erstem Montag des Monats, können Sie Ihren Wunschtermin für das Folgejahr reservieren lassen.
Trauzeugen sind kein „Muss“, können aber gerne sein, wenn Sie es wünschen. Eine ganz besondere Eheschließung können Sie im Rahmen unseres Stadtfestes "Luthers Hochzeit" erleben. Haben Sie Interesse? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Alle anderen Anfragen bezüglich Ihrer Eheschließung können wir bei der Anmeldung im Standesamt in einem persönlichen Gespräch klären.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Gäste.
Um sich den Eheschließungstag immer wieder in Erinnerung zu rufen, wird traditionell jährlich der Hochzeitstag gefeiert.
Wussten Sie schon, dass Ehejahre spezielle Hochzeitstagsnamen haben?
Eheschließungstag - Grüne Hochzeit
1. Hochzeitstag - Papierne Hochzeit
3. Hochzeitstag - Lederne Hochzeit
5. Hochzeitstag - Hölzerne Hochzeit
6. Hochzeitstag - Zinnerne Hochzeit
7. Hochzeitstag - Kupferne Hochzeit
8. Hochzeitstag - Blecherne Hochzeit
10. Hochzeitstag - Rosen- oder Gläserne Hochzeit
12. Hochzeitstag - Nickelhochzeit
15. Hochzeitstag - Veilchen- oder Kristallhochzeit
20. Hochzeitstag - Dornen- oder Porzellanhochzeit
25. Hochzeitstag - Silberhochzeit
30. Hochzeitstag - Perlenhochzeit
35. Hochzeitstag - Leinwandhochzeit
37. Hochzeitstag - Aluminiumhochzeit
40. Hochzeitstag - Rubinhochzeit
50. Hochzeitstag - Goldene Hochzeit
60. Hochzeitstag - Diamantene Hochzeit
65. Hochzeitstag - Eiserne Hochzeit
67. Hochzeitstag - Steinerne Hochzeit
70. Hochzeitstag - Platin- oder Gnadenhochzeit
75. Hochzeitstag - Kronjuwelenhochzeit
Allgemeines
Geburt und Tod müssen dem Standesbeamten angezeigt werden, in dessen Bezirk das Ereignis eingetreten ist, um ein Geburten- bzw. Sterberegister anlegen zu können.
Namensbestimmungen, Namenserteilungen, Wiederannahme eines früher geführten Namens, Neusortierung von Vornamen sowie Namenserklärungen von Vertriebenen und Spätaussiedlern gehören zu den Aufgaben der Standesbeamten. Es ist ratsam, auf Grund der Vielschichtigkeit unserer Aufgaben, sich persönlich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen.
Ein Kirchenaustritt wird im Standesamt des Hauptwohnsitzes erklärt (30,- €).
Standesamtliche Beurkundungen erfolgen seit 1874. Für jeden Personenstandsfall (Geburt, Ehe, Tod) gibt es einen Personenstandseintrag, zusammengefasst in Personenstandsregistern. 110 Jahre Geburten, 80 Ehe und 30 Jahre Sterbefälle, die im Standesamtsbezirk beurkundet wurden, werden im Standesamt fortgeführt. (Die Register von den Jahren davor sind im Stadtarchiv).
In unserem Standesamt werden die Bücher von Personenstandsfällen aus Wittenberg einschließlich Apollensdorf, Piesteritz, Kleinwittenberg, Pratau, Seegrehna, Bleesern, Kropstädt, Straach, Nudersdorf, Boßdorf und Griebo geführt. Einsicht in die Personenstandsregister bzw. Auskunft hieraus kann nur Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und den Personen gewährt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Es ist der Zweck anzugeben. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsregister, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Vor Ausstellung einer Urkunde weisen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses nach. Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere 5,00 Euro.
Rechtsgrundlage für die Aufgaben der Standesämter ist das Personenstandsgesetz.