Öffentliche Ausschreibung Nr. 14 zum Verkauf eines Baugrundstückes
Jahmoer Straße, OT Kropstädt
Lage: Jahmoer Straße
derzeitige Nutzung: ehemaliges Grundstück Kita „Märchenland“
künftige Nutzung: Bauland
Katasterangaben:
Gemarkung Kropstädt, Flur 4,
TF aus Flurstück 259/2 (ca. 1360 m²)
Flurstück 262/2 (13 m²)
Mindestgebot: 21 EUR/m² zuzüglich Kosten der Zerlegungsmessung, Grunderwerbsnebenkosten einschließlich Kosten für den Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit sowie Aufwendungen der eventuellen Umverlegung eines privaten Abwasserkanals.
Die Hausanschlusskosten sind darin ebenfalls noch nicht enthalten.
Eine Bebauung ist nach § 34 BauGB möglich. Entsprechend Vorbescheid des Landkreises Wittenberg gemäß § 74 BauO LSA vom 29.05.2020 ist die planungsrechtliche Zulässigkeit des dargestellten Bauvorhabens auf dem Baugrundstück nach den Vorschriften des Baugesetzbuches hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung gegeben. Eine entsprechende Zerlegung des Flurstückes 259/2 soll wie dargestellt erfolgen.
Hinweis: Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist zu beachten (archäologische Funde in der Umgebung sind bekannt).
Grunddienstbarkeiten zur Sicherung eines bestehenden privaten Abwasserkanals zugunsten der jeweiligen Eigentümer von 3 Grundstücken sind zu übernehmen. Im vorgeschriebenen Ausübungsbereich dürfen für die Dauer des Bestehens der Leitung keine Gebäude errichtet oder sonstige Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden. Da für die grundbuchlich gesicherte Leitung, welche von Nord nach Süd durch das Grundstück verläuft, keine vermaßten Lagepläne existieren, macht es sich erforderlich, vor Baubeginn durch Suchschachtung die genaue Lage zu ermitteln. Gegebenenfalls muss diese Leitung auf Kosten des Erwerbers entsprechend auf dem Grundstück umverlegt werden. Eine eventuelle Umverlegung hat nur in Absprache mit dem Entwässerungsbetrieb der Lutherstadt Wittenberg zu erfolgen.
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Lutherstadt Wittenberg (Baumschutzsatzung) in der zurzeit gültigen Fassung ist einzuhalten. Der auf dem Grundstück vorhandene Gehölzbewuchs ist zu erhalten und während der Baumaßnahme gemäß DIN 18920 zu schützen.
Auflagen: Es wird eine Bauverpflichtung eingetragen, d. h. innerhalb von 2 Jahren, ab dem Tag der Eigentumsumschreibung gerechnet, muss mit dem Bau eines Eigenheimes begonnen werden. Dies wird grundbuchlich gesichert durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung. Ebenfalls erfolgt die Eintragung einer Mehrerlösklausel, welche mit Erfüllung der Bauverpflichtung gelöscht werden kann.
Das Grundstück wird nur komplett mit den oben aufgeführten Flurstücken veräußert. Ein Verkauf erfolgt wie es steht und liegt.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten in Form eines Bieterverfahrens. Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen erfolgt über die prozentuale Wichtung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verkauf. Bei Absage eines bereits ausgewählten Bewerbers rückt der Bewerber mit der nächsthöheren Bewertung nach. Die Lutherstadt Wittenberg ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Ein Verkauf ist grundsätzlich erst nach erfolgtem Stadtratsbeschluss möglich.
Folgende Bewertungskriterien wurden festgelegt:
Kaufpreis 100 %
Der Verkauf erfolgt grundsätzlich nur an Privatpersonen zur Eigennutzung.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Das Erwerbsangebot mit allen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) ist einzureichen bis zum 24.02.2021, 11:00 Uhr, mit deutlicher Kennzeichnung „Gebot für öffentliche Ausschreibung – Grundstück Gem. Kropstädt, Jahmoer Straße, Flur 4, TF aus Flurstück 259/2 und Flurstück 262/2 – bitte bis zum Stichtag nicht öffnen“ bei der
Lutherstadt Wittenberg, Fachbereich Öffentliches Bauen
(ÖB-1 Bauverwaltung/Ausschreibungen)
Frau Liebich (Zimmer 2.53)
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
im verschlossenen Umschlag.
Bei Rückfragen zur Abgabe des Angebotes wenden Sie sich bitte an Frau Haustein oder Frau Gallin unter 03491/421-91510 bzw. 421-91514.
Durch die Übersendung Ihres Angebotes verarbeitet die Lutherstadt Wittenberg Ihre übermittelten personenbezogenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Angebotsvergleich, Vertragsverhandlungen u. a.) auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b der Datenschutzgrundverordnung.