KommBi: Beantragung einer Notbetreuung für Kitakinder I Arbeitgeberbescheinigung
Laut der aktuellen 9. Eindämmungsverodnung vom 08.01.2021 entnehmen können, sind Kindertageseinrichtungen vom 11.01.2021 bis 31.01.2021 geschlossen. Selbstverständlich bieten wir eine Notbetreuung an.

Liebe Eltern,
wie Sie der aktuellen 9. Eindämmungsverodnung vom 08.01.2021 entnehmen können, sind Kindertageseinrichtungen vom 11.01.2021 bis 31.01.2021 geschlossen. Selbstverständlich bieten wir eine Notbetreuung an.
Unter § 11 der 9. Eindämmungsverordnung sind die Anspruchsberechtigten der Notbetreuung zusammengefasst.
Ab 11.01.2021 ist für die Notbetreuung der Kinder in den Kitas des KommBi eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmer*in erforderlich. Wenn Sie eine E-Mail Adresse im Antrag angeben, erhalten Sie die Bestätigung per E-Mail. Haben Sie keine E-Mail angegeben erhält die Bestätigung Ihre jeweilige Kindertageseinrichtung.
Die Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmer*in finden Sie hier:
Abgabemöglichkeiten des Antrages:
E-Mail an service@kommbi-wittenberg.de
Einwurf in der KommBi-Verwaltung, Wallstraße 1b
Fax an 03491 4591629
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an mich: Tel.: 03491 459160
Weitere Informationen auf der Corona-Sonderseite
Bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
Anett Brachwitz
Leiterin KommBi