Verkauf von Baugrundstücken ohne Ausschreibung Nr. 8/2
Straße des Friedens, OT Straach
Lage: Straße des Friedens, OT Straach
derzeitige Nutzung: Fläche der ehemaligen Sekundarschule
künftige Nutzung: Bauland
Katasterangaben:
Parzelle 1 wird demnächst verkauft
Parzelle 2 ist bereits verkauft
Parzelle 3 ist noch frei
Gemarkung Straach, Flur 1, Flurstück 870, Größe: ca. 1.481 m²
Mindestgebot:
20,00 EUR/ m² zuzüglich Vermessungs- und Grunderwerbs-nebenkosten zuzüglich eventuell anfallender Ausgleichsmaßnahmen
Eine Bebauung ist nach § 34 BauGB möglich.
Die Medien Gas, Trink- und Abwasser sowie Strom liegen in der Straße an und müssen auf Kosten des Erwerbers noch erschlossen werden.
Hinweise:
Nach derzeitigem Kenntnis- und Aufarbeitungsstand befinden sich in der Umgebung archäologische Fundstellen. Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die Baumschutzsatzung der Lutherstadt Wittenberg sind zu beachten.
Ein Verkauf des Grundstücks erfolgt wie es steht und liegt.
Auflagen:
Es wird eine Bauverpflichtung eingetragen, d.h. innerhalb von 2 Jahren, ab dem Tag der Eigentumsumschreibung gerechnet, muss mit dem Bau eines Eigenheimes begonnen werden. Dies wird grundbuchlich gesichert durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung. Ebenfalls erfolgt die Eintragung einer Mehrerlösklausel, welche mit Erfüllung der Bauverpflichtung gelöscht werden kann.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten in Form eines Bieterverfahrens. Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen erfolgt über die prozentuale Wichtung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verkauf. Bei Absage eines bereits ausgewählten Bewerbers rückt der Bewerber mit der nächsthöheren Bewertung nach. Die Lutherstadt Wittenberg ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Ein Verkauf ist grundsätzlich erst nach erfolgtem Beschluss im Stadtrat bzw. Ausschuss Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergabe möglich.
Folgende Bewertungskriterien wurden festgelegt:
- Kaufpreis 100 %
- Der Verkauf erfolgt grundsätzlich nur an Privatpersonen zur Eigennutzung.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:
- Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung).
- Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Kaufpreiszahlung eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes.
Nachdem der Notar von der Lutherstadt Wittenberg die Eingangsbestätigung des Kaufpreises erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.
Das Erwerbsangebot mit allen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ist einzureichen bei der
Lutherstadt Wittenberg
Fachbereich Finanzen und Controlling
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg.
Bei Rückfragen zum Grundstücksverkauf wenden Sie sich bitte an Frau Gallin oder Frau Laddey unter 03491 421-91645 bzw. 421-91649.
Durch die Übersendung Ihres Angebotes verarbeitet die Lutherstadt Wittenberg Ihre übermittelten personenbezogenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Angebotsvergleich, Vertragsverhandlungen u. a.) auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b der Datenschutzgrundverordnung.
