Geschäfte in der Altstadt dürfen am 1. Advent öffnen
Entsprechend der Allgemeinverfügung der Lutherstadt Wittenberg vom 27.11.2019 zur Durchführung des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) dürfen die Verkaufsstellen in der Altstadt anlässlich des „Wittenberger Weihnachtsmarktes“ und des „Marktes der schönen Dinge“ am 1. Advent, 01.12.2019, von 13 Uhr bis 18 Uhr öffnen.
Das Gebiet der Altstadt umfasst hierbei folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte: Schlossstraße, Markt, Arsenalplatz, Collegienstraße (von Höhe Markt bis Mittelstraße/Wilhelm-Weber-Straße), Mittelstraße (von Höhe Neustraße bis Kirchplatz), Kirchplatz, Neustraße 7 bis 10, Jüdenstraße, Bürgermeisterstraße
(von Höhe Jüdenstraße bis Mauerstraße), Klosterstraße, Juristenstraße (von Höhe Mauerstraße bis Markt/Coswiger Straße und Coswiger Straße.