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Person in Notlage - Kleiststraße
- Hauptamtliche Wachbereitschaft
Wahlhelfer gesucht!
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Sind Sie genau, verlässlich, unparteiisch
und verschwiegen?
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am 26. Mai 2019
Neue Dauerausstellung im Museum im Zeughaus
Erleben - Shoppen - Genießen
Person in Notlage - Kleiststraße
- Hauptamtliche Wachbereitschaft
Hauptwache Lutherstadt Wittenberg
Waldstraße 33a
06886 Lutherstadt Wittenberg
Im Notfall wählen Sie bitte 112
Hier finden sie aktuelle Hochwasserinformationen vom Landeshochwasserschutz.
Landesseite mit den Waldbrandwarnstufen in Sachsen-Anhalt
Waldbrandgefahrenindex des deutschen Wetterdienstes
Einteilung der Waldbrandstufen:
Stufe 1 Waldbrandgefahr
Stufe 2 erhöhte Waldbrandgefahr
Stufe 3 hohe Waldbrandgefahr
Stufe 4 höchste Waldbrandgefahr; das Betreten der Wälder außerhalb von Wegen ist verboten
§ 2 Waldbrandgefahrenklassen
Die Wälder aller Eigentumsarten werden für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einer Waldbrandgefahrenklasse zugeordnet (Anlage).
Dabei bedeuten:
1. Waldbrandgefahrenklasse A:
allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung und Gefahr von Großbränden,
2. Waldbrandgefahrenklasse B:
allgemein mittlere Waldbrandgefährdung,
3. Waldbrandgefahrenklasse C:
allgemein geringe Waldbrandgefährdung.
Entsprechend der Anlage 1 wird der Landkreis Wittenberg zur Waldbrandgefahrenklasse A zugeordnet.
§ 3 Waldbrandwarnstufen
(1) Zur Bezeichnung der bestehenden Waldbrandgefährdung und als Grundlage für die Einleitung entsprechender Waldbrandschutzmaßnahmen legen die Kreiswaldbrandschutzbeauftragten in der Zeit zwischen dem 15. Februar und dem 31. Oktober jeden Jahres einheitlich für die Wälder des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt Waldbrandwarnstufen wie folgt fest:
Waldbrandwarnstufen
1. bei Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe I
2. bei erhöhter Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe II
3. bei hoher Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe III
4. bei höchster Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe IV
Wer ein Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr werden möchte, meldet sich bei