Lernen in Wittenberg
"Zwei Werte sind besser und göttlicher als alles, das dem menschlichem Wesen zugehört: Die Wahrheit und die Gerechtigkeit. Beide zu erforschen und zu entfalten ist der Schule anvertraut."
Philipp Melanchthon
Entsprechend des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Der erste Teil der Schulpflicht verlangt den 4-jährigen Besuch einer Grundschule und den 5-jährigen Besuch einer weiterführenden Schule (Sekundarschule oder Gymnasium), sie umfasst also neun Jahre. Der zweite Teil der Schulpflicht verlangt den Besuch einer berufsbildenden Schule.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Landesseiten Sachsen-Anhalt.