Standesamt
Lutherstadt Wittenberg
Der Oberbürgermeister
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
☎ +49 3491 42 12 00 Frau Schmidt - Maiwald
im Erdgeschoss in den Räumen 1.50 bis 1.53
Unsere Öffnungszeiten:
Am Dienstag und Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Für Neubeurkundungen von Geburten sowie für Sterbefallbeurkundungen täglich von Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Wir sind zuständig für Beurkundungen von:
Weiterhin gehören zu unseren Aufgaben:
Heiraten in der Lutherstadt Wittenberg
Das Trauzimmer ist geschmackvoll eingerichtet und bietet Ihnen die entsprechende Atmosphäre für den schönsten Tag Ihres Lebens.
Zu den angenehmsten Aufgaben des Standesbeamten gehören zweifellos die Eheschließungen. Sie heiraten im Alten Rathaus und im Schloss Kropstädt.
Die Voraussetzung für eine standesamtliche Trauung ist die Anmeldung der Eheschließung. Diese erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Dazu sollten, wenn es geht, beide Antragsteller persönlich im Standesamt erscheinen. Ist einer der Partner verhindert, besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten durch eine standesamtliche Vollmacht (Beitrittserklärung) die Anmeldung allein vornimmt. Diese Vollmacht erhalten Sie im Standesamt auf Anforderung.
Die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Urkunden und Dokumente sind sehr individuell. Eine persönliche oder telefonische Nachfrage beim Standesamt ist daher erforderlich. Bei der Anmeldung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Sind diese erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden und zwar entweder bei dem Standesamt, wo die Eheschließung angemeldet wurde, oder (auf Wunsch) bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland.
Die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Urkunden und Dokumente sind sehr individuell. Eine persönliche oder telefonische Nachfrage beim Standesamt ist daher erforderlich. Bei der Anmeldung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Sind diese erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden und zwar entweder bei dem Standesamt, wo die Eheschließung angemeldet wurde, oder (auf Wunsch) bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland.
Trauungen werden von Montag bis Freitag zu den Dienstzeiten des Standesbeamten vorgenommen. Für Trauungen an Samstagen (in der Zeit von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Zusatzgebühr von 70,00 Euro) bitten wir um rechtzeitige Terminabsprache.
Trauzeugen sind kein „Muss“, können aber gerne sein, wenn Sie es wünschen. Eine ganz besondere Eheschließung können Sie im Rahmen unseres Stadtfestes "Luthers Hochzeit" erleben. Haben Sie Interesse? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Alle anderen Anfragen bezüglich Ihrer Eheschließung können wir bei der Anmeldung im Standesamt in einem persönlichen Gespräch klären.
Um sich den Eheschließungstag immer wieder in Erinnerung zu rufen, wird traditionell jährlich der Hochzeitstag gefeiert. Wussten Sie schon, dass nicht nur 25 und 50 Jahre Ehe spezielle
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Gäste.
Allgemeines
Geburt und Tod müssen dem Standesbeamten angezeigt werden, in dessen Bezirk das Ereignis eingetreten ist, um ein Geburten- bzw. Sterbebuch anlegen zu können. Beim Standesamt wird ferner eine Testamentskartei geführt, die im Geburtenbuch des Erblassers vermerkt wird.
Namensbestimmungen, Namenserteilungen, Wiederannahme eines früher geführten Namens sowie Namenserklärungen von Vertriebenen und Spätaussiedlern gehören zu den Aufgaben der Standesbeamten. Es ist ratsam, auf Grund der Vielschichtigkeit unserer Aufgaben, sich persönlich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen.
Ein Kirchenaustritt wird im Standesamt des Hauptwohnsitzes erklärt (30,- €).
Namensbestimmungen, Namenserteilungen, Wiederannahme eines früher geführten Namens sowie Namenserklärungen von Vertriebenen und Spätaussiedlern gehören zu den Aufgaben der Standesbeamten. Es ist ratsam, auf Grund der Vielschichtigkeit unserer Aufgaben, sich persönlich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen.
Ein Kirchenaustritt wird im Standesamt des Hauptwohnsitzes erklärt (30,- €).
Standesamtliche Beurkundungen erfolgen seit 1874. Für jeden Personenstandsfall (Geburt, Ehe, Tod) gibt es einen Personenstandseintrag, zusammengefasst in Personenstandsbüchern. 110 Jahre Geburten, 80 Ehe und 30 Jahre Sterbefälle, die im Standesamtsbezirk beurkundet wurden, werden im Standesamt fortgeführt. (Die Bücher von den Jahren davor sind im Stadtarchiv).
In unserem Standesamt werden die Bücher von Personenstandsfällen aus Wittenberg einschließlich Apollensdorf, Piesteritz, Kleinwittenberg, Pratau, Seegrehna, Bleesern, Kropstädt, Straach, Nudersdorf, Boßdorf und Griebo geführt. Einsicht in die Personenstandsbücher bzw. Auskunft hieraus kann nur Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und den Personen gewährt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Es ist der Zweck anzugeben. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Vor Ausstellung einer Urkunde weisen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses nach. Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere 5,00 Euro.
In unserem Standesamt werden die Bücher von Personenstandsfällen aus Wittenberg einschließlich Apollensdorf, Piesteritz, Kleinwittenberg, Pratau, Seegrehna, Bleesern, Kropstädt, Straach, Nudersdorf, Boßdorf und Griebo geführt. Einsicht in die Personenstandsbücher bzw. Auskunft hieraus kann nur Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und den Personen gewährt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Es ist der Zweck anzugeben. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Vor Ausstellung einer Urkunde weisen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses nach. Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere 5,00 Euro.
Rechtsgrundlage für die Aufgaben der Standesämter ist das Personenstandsgesetz.




