Information des Bürgerbüros der Lutherstadt Wittenberg zum Personalausweisantrag
Für den Personalausweisantrag sind laut neuem, seit 01.11.2010 in Kraft getretenen Personalausweisgesetz durch die antragstellende Person alle erforderlichen Nachweise zu erbringen, die zur Feststellung der Person des Antragstellers und seiner Eigenschaft als Deutscher notwendig sind.
Das Bürgerbüro weist nochmals darauf hin, dass grundsätzlich bei Erstbeantragung von Personaldokumenten sowie bei Folgebeantragung bereits vorhandene Personaldokumente und die Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde) vorzulegen sind.
erstellt am 24.04.2012



