Durchführung der Deichschau 2012
Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt dem § 94 Abs. 7 wird am 10.04.2012 der Deichabschnitt der Gemeinde/Stadt geschaut.
Treffpunkt 09:00 Uhr OL Pratau Kreisel - Mahlbaum
Die Schaukommission hat gemäß den § 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstückes zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen.
Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schriftllich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Lutherstadt Wittenberg
Die Schaukommission hat gemäß den § 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
- Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren
- Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen
- eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstückes zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen.
Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schriftllich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Lutherstadt Wittenberg
erstellt am 03.04.2012



